Welche Allergene müssen ausgewiesen werden

„Man ist, was man isst“, an diesem Satz ist wohl einiges mehr dran, als man zuerst vermuten mag. In der heutigen Zeit ist das Angebot an unterschiedlichsten Lebensmitteln beinahe unerschöpflich. Als Verbraucher ist man sehr oft überwältigt von der Flut an verschiedensten Produkten im Lebensmittelhandel. Diese Vielfalt ermöglicht es uns, eine sehr abwechslungsreiche Ernährung genießen zu können.

Ist aber auch wirklich alles gut, was da so angeboten wird, und was, wenn man Allergien oder Unverträglichkeiten hat? Das sind Fragen, auf die man schnell stoßen wird, wenn man etwas Neues ausprobieren möchte. Denn Essen kann auch krank machen.

Welche Lebensmittelunverträglichkeiten oder Lebensmittelallergien gibt es?

Zuerst einmal soll der Unterschied zwischen einer Allergie und einer Unverträglichkeit verdeutlicht werden. Eine Allergie ist eine immunologische Abwehrreaktion des Körpers, das Immunsystem reagiert auf eigentlich harmlose Inhaltsstoffe. Die Unverträglichkeit ist eine nicht giftige Reaktion des Körpers, jedoch ohne jegliche Beteiligung des Immunsystems.

Allergien können von den verschiedensten Lebensmittel ausgelöst werden, wie zum Beispiel von:

Eiern
Erdnüssen
Fisch
Gluten
Krebstieren
Lupinen
Milch (hierbei vor allem durch die Laktose)
Schalenfrüchte, wie Nüsse
Schwefeldioxid und Sulfit (Konzentration über 10 mg/kg oder 10 mg/l)
Sellerie
Senf
Sesamsamen
Sojabohnen
Weichtieren, zum Beispiel Muscheln

Typische Symptome einer Allergie können Juckreiz und Schwellungen im Mund und Rachen, gerötete oder juckende Haut, Schweratmigkeit, schmerzende oder juckende Augen, Übelkeit und Erbrechen, laufende Nase oder auch akuter Durchfall sein, teilweise sogar lebensbedrohlich. Die Reaktion tritt unmittelbar nach dem Verzehr auf. Bei solchen Symptomen sollte auf die auslösenden Lebensmittel verzichtet werden um Abhilfe zu schaffen. Deshalb ist eine genaue Beobachtung wichtig, welche Lebensmittel genau die Allergie ausgelöst hat.

Wenn man bereits in der Kindheit an einer Allergie leidet, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich im Laufe der Zeit bessert, sehr groß. Wenn man allerdings erst die Allergie als Erwachsener bekommt, ist es unwahrscheinlich, dass sie verschwindet.

Auch ist die Wahrscheinlichkeit, eine Lebensmittelallergie zu bekommen wesentlich größer, wenn man bereits eine andere Allergie, wie zum Beispiel eine Hausstauballergie, hat. Das wird dann Kreuzallergie genannt.

Unverträglichkeiten, sogenannte Intoleranzen können gegen verschiedene Inhaltsstoffe der Lebensmittel bestehen.

Diese sind vor allem:

Laktose (enthalten in Kuhmilch, Buttermilch, Kefir, Quark, Joghurt und Molke) Gluten ( enthalten in Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Grünkern, Kamut und Einkorn) Fruktose ( enthalten in Obst, Obstsaft, Beeren, Süßigkeiten, Süßer Wein, Sekt und Honig) Histamin (enthalten in Rotwein, Salami, Schinken, geräuchtertes Fleisch, Meeresfrüchte, verschiedenen Fischprodukten, besonders lang gereifte Käsesorten, Sauerkraut, Avocado, Bier und Essig)

Der Körper ist bei einer Intoleranz nicht in der Lage, diese Inhaltsstoffe zu verarbeiten oder aufzunehmen. Es treten Symptome wie akuter Durchfall, Bauchschmerzen, Blähungen oder Erbrechen auf, jedoch meistens nicht direkt nach der Aufnahme, wie bei einer Allergie, sondern erst Stunden oder Tage später. Es werden jedoch häuftig kleinere Mengen der Inhaltsstoffe vertragen, das ist nicht der Fall bei einer Allergie.

Die am weitesten verbreitete Unverträglichkeit ist wohl die Laktose-Intoleranz, etwa 15% aller Erwachsenen in Deutschland leiden darunter. Ihnen fehlt das Enzym Laktase, das den Milchzucker aufspaltet. Beinahe 3/4 der gesamten erwachsenen Weltbevölkerung ist laktoseintolerant, besonders weit verbreitet ist diese Unverträglichkeit bei Asiaten.

Es leiden mehr Menschen unter einer Lebensmittelunverträglichkeit, 30% aller Deutschen, als unter einer Lebensmittelallergie, 7% aller Deutschen.

Gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen seit 2005 entsprechend der weiten Verbreitung der Allergien und Unverträglichkeiten 14 bestimmte Zutaten als Inhaltsstoffe auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, da besonders viele Menschen darauf allergisch oder intolerant reagieren. Diese Inhaltsstoffe müssen auch dann angegeben werden, wenn sie nur als technische Hilfsstoffe eingesetzt werden. Alle allergieauslösenden Inhaltsstoffe müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, entweder farblich, fett oder kursiv. Selbst Lebensmittel ohne Zutatenliste, wie Weine müssen auf dem Etikett einen Hinweis auf den allergieauslösenden Stoff anbringen. Die einzige Ausnahme dieser Kennzeichnung gibt es für Lebensmittel, deren Name bereits den Hinweis auf den allergieauslösenden Stoff enthält, wie zum Beispiel Haselnusslikör, da weiß der Verbraucher gleich anhand des Namens, dass in diesem Likör Haselnüsse verarbeitet wurden.

Seit Dezember 2014 gilt diese Kennzeichnungspflicht auch für lose, unverpackte Ware, zum Beispiel an der Fleischtheke oder Käsetheke. Die Information muss schriftlich vorliegen, zumindest der schriftliche Hinweis, dass man sich mündlich über die allergenen Inhaltsstoffe informieren kann. Eine Kennzeichnungspflicht für Spuren der Allergene, die unbeabsichtigt in das Produkt gekommen sind, existiert nicht. Meistens weist der Hersteller jedoch auf der Verpackung darauf hin, dass das Produkt Spuren eines Allergen enthalten könnte.

Es ist darauf zu achten, dass auf der Zutatenliste nicht das Allergen, sondern die Zutat aufgeführt wird, das bedeutet, dass zum Beispiel nicht „glutenhaltiges Getreide“ oder „Laktose“ steht, sondern Weizen oder Milchpulver. Somit sollte sich jeder Betroffene genau mit den verschiedenen Inhaltsstoffen auskennen, zum Beispiel welche Getreidesorten viel Gluten enthalten, sonst könnten sie trotz Kennzeichnung Probleme bekommen, die Allergene zu identifizieren.

Gemäß der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV aus dem Jahre 2017 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, oder gar um eine Straftat, wer nicht ordungsgemäß genkennzeichnete Lebensmittel in den Umlauf bringt oder damit handelt. Es wird also ziemlich genau genommen und auch klargemacht, dass es sich dabei um eine ernstzunehmende Angelegenheit handelt. Es geht schließlich um die Gefährdung des leiblichen Wohls.

Die Kennzeichnung hat in deutscher Sprache zu erfolgen und muss deutlich lesbar sein. Sollte eine solche Angabe fehlen, jedoch ein Allergen im Produkt vorhanden sein, kann umgehend Strafanzeige durch den Verbraucher selbst erstattet werden. Diese Kennzeichnungspflicht schützt alle Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden. Jeder von uns sollte sich wirklich die Zeit nehmen, sich mit den einzelnen Zutatenlisten der Lebensmittel, die wir zu uns nehmen, auseinander zu setzen.
Denn wir sind wieder beim Satz vom Anfang angelangt, „Man ist, was man isst“ und es ist nun wohl noch verständlicher für jeden geworden, dass genau dieser Satz steht für eine gesunde und ausgewogene Ernährung, man kann sein Essen genießen, ohne Angst zu haben, eine allergische Reaktion zu erleiden oder eine Unverträglichkeitsreaktion zu bekommen. Jedem sollte bewusst sein, dass das Essen nicht immer gleich Essen ist, sondern es eine Vielzahl von Einschränkungen und Abweichungen dabei gibt. Wer weiß, was er nicht essen darf, ist bei der aktuellen Kennzeichnungpflicht immer auf der sicheren Seite und braucht für seinen Einkauf nur ein wenig Routine und ein gutes Auge. Dann wird das schon.